Seit dem 1. Januar 2025 gelten in Deutschland neue gesetzliche Anforderungen an die Abgabe von Biozidprodukten auf Grundlage der Verordnung über die Meldung und die Abgabe von Biozid-Produkten sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (Biozidrechts-Durchführungsverordnung - ChemBiozidDV).
Für uns als Hersteller von Holzschutzmitteln sind damit neue Aufklärungspflichten beim Verkauf von Biozidprodukten verbunden.
Ab sofort sind wir verpflichtet, unsere Kunden beim Kauf von Holzschutzmitteln über den bestimmungsgemäßen Umgang, die sachgerechte Verwendung sowie weitere Aspekte aufzuklären. Um Sie umfassend über die vorgesehenen Inhalte des Beratungsgesprächs zu informieren, möchten wir diese im Folgenden kurz zusammenfassen:
• Präventive und alternative Maßnahmen: Informationen zu möglichen vorbeugenden Maßnahmen gegen Schadorganismen sowie zu Alternativen mit geringem Risiko.
• Bestimmungsgemäße und sachgerechte Anwendung: Hinweise zur korrekten Anwendung des Holzschutzmittels entsprechend der Gebrauchsanweisung, insbesondere zu Verboten und Beschränkungen.
• Risiken und Risikominderungsmaßnahmen: Darstellung der mit der Verwendung verbundenen Risiken sowie geeigneter Risikominderungsmaßnahmen.
• Vorsichtsmaßnahmen: Anleitung zu notwendigen Sicherheitsmaßnahmen bei der Anwendung, bei unvorhergesehenem Verschütten oder Freisetzen.
• Sachgerechte Lagerung und ordnungsgemäße Entsorgung.
Bei Fragen oder Unsicherheiten stehen wir Ihnen wie gewohnt gern zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns einfach telefonisch oder per E-Mail.
Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr KORA® Holzschutz-Team