Seit dem 1. Januar 2025 gelten in Deutschland neue gesetzliche Anforderungen an die Abgabe von Biozidprodukten auf Grundlage der Verordnung über die Meldung und die Abgabe von Biozid-Produkten sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (Biozidrechts-Durchführungsverordnung - ChemBiozidDV).
Für uns als Hersteller von Holzschutzmitteln sind damit neue Aufklärungspflichten beim Verkauf von Biozidprodukten verbunden.
Ab sofort sind wir verpflichtet, unsere Kunden beim Kauf von Holzschutzmitteln über den bestimmungsgemäßen Umgang, die sachgerechte Verwendung sowie weitere Aspekte aufzuklären. Um Sie umfassend über die vorgesehenen Inhalte des Beratungsgesprächs zu informieren, möchten wir diese im Folgenden kurz zusammenfassen:
Bei Fragen oder Unsicherheiten stehen wir Ihnen wie gewohnt gern zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns einfach telefonisch oder per E-Mail.