Schon heute gibt es klare Vorgaben zum Umgang mit Biozid-Produkten innerhalb der EU. Im Rahmen der Anforderungen der nur in Deutschland gültigen Biozidrechts-Durchführungsverordnung (ChemBiozidDV) haben wir unser KORA® Holzschutz-Programm angepasst.
Denn ab dem 1. Januar 2025 gibt es neue Regeln bei der Abgabe von Biozid-Produkten. Darunter fallen auch bestimmte Holzschutzmittel. Eine Abgabeeinschränkung von mit biozidhaltigen Produkten behandelten Sortimenten ("treated articles") gibt es nicht.
Betroffene Holzschutzmittel dürfen nur noch unter folgenden Voraussetzungen abgegeben werden:
ChemBiozidDV - www.gesetze-im-internet.de
Anerkannte Sachkunden - www.blac.de
Folgende KORA® Holzschutz-Produkte sind von der Verordnung betroffen, stehen Ihnen aber weiterhin in bewährter hochwertiger Qualität zur Verfügung:
Hinweis: Koralan® Imprägnier-Grund ist ab 2025 ausschließlich als Filmschutz-Variante erhältlich.
*Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.
Als Alternativen für unsere Händler und Partner, die keine Sachkunde nachweisen können, bieten wir unsere etablierten Profiprodukte in neuen filmgeschützten Varianten an:
Für eine Beratung und bei Fragen rund um die KORA® Holzschutz-Produkte stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.